F?r­der­ba­re Prak­ti­ka

Folgende Einrichtungen k?nnen u.a. als aufnehmende Institutionen fungieren:

  • ?ffentliche und private kleine, mittlere oder gro?e Unternehmen (einschlie?lich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
  • Lokale, regionale oder nationale ?ffentliche Stellen
  • Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverb?nde und Gewerkschaften)
  • Forschungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Schulen/Institute/Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschlie?lich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
  • gemeinnützige Organisationen, Verb?nde, Nichtregierungsorganisationen
  • Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen

Nicht gef?rdert werden k?nnen Praktika bei:

  • EU-Institutionen
  • Institutionen, die EU-Programme verwalten
  • diplomatische nationale Vertretungen des Heimat-/Herkunftslandes der Gef?rderten (z.B. Deutsche Botschaften)