Aufstockungsbetr?ge (Top Ups) f¨¹r Studierende
Ab dem Projekt 2022 k?nnen Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kind(ern), Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbst?tige Studierende einen Aufstockungsbetrag in H?he von 250€/Monat zus?tzlich zu Ihrem regul?ren Erasmus+ Stipendium erhalten. Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kind(ern) k?nnen Realkosten geltend machen. Wenn 360Ö±²¥°É einen Realkostenantrag stellen m?chten, wenden 360Ö±²¥°É sich bitte mindestens zwei Monate vor Ihrem Mobilit?tsbeginn bei Frau Boubaker.
Den Antrag f¨¹r den Aufstockungsbetrag stellen 360Ö±²¥°É mit Hilfe eines Fragebogens in Mobility Online.
Studierende mit chronischer Erkrankung
- Chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland
- Ehrenw?rtliche Erkl?rung, in welcher von der beg¨¹nstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen best?tigt werden, sowie das Einverst?ndnis erkl?rt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten. Diese Ehrenw?rtliche Erkl?ung ist in dem Annex des Grant Agreements enthalten.
Studierende mit Behinderung(en)
- Grad der Behinderung von 20 oder mehr
- Einreichen einer Kopie des Behindertenausweises, Bescheid des Landessozialamtes oder ?rztlichen Attests
Studierende/r mit Kind(ern)
- Mindestens ein Kind wird w?hrend des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen
- H?he unabh?ngig von der Anzahl der Kinder
- Beantragung auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners m?glich; eine Doppelf?rderung des Kindes ist auszuschlie?en
- Kopie der Geburtsurkunde(n) Ihres Kindes/Ihrer Kinder als Upload in Mobility Online
- Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege, dass Ihr(e) Kind(er) mit im Ausland war(en) (z.B. Flugtickets) auf Aufforderung dem International Office vorhalten
Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht- akademischen Elternhaus
- Beide Elternteile oder Bezugspersonen verf¨¹gen ¨¹ber keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule
Unterschrift der im Annex zum Grant Agreement enthaltenen Ehrenw?rtliche Erkl?rung, in welcher von der beg¨¹nstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen best?tigt werden, sowie das Einverst?ndnis erkl?rt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.
Erwerbst?tige Studierende
- Die Erwerbst?tigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilit?t ausge¨¹bt worden sein.
- Der Besch?ftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbung um die Mobilit?t und dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilit?t liegen.
- Die T?tigkeit im Entsendeland wird w?hrend des Auslandsaufenthaltes nicht fortgef¨¹hrt. Eine K¨¹ndigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
- W?hrend des Mindestzeitraumes der Aus¨¹bung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb ¨¹ber 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller T?tigkeiten pro Monat aufaddiert).
- Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Besch?ftigung. Ausgenommen sind i.d.R. T?tigkeiten, die in Selbst?ndigkeit ausge¨¹bt werden und duale/ berufsbegleitende Studieng?nge mit einem festen Gehalt.
- Nachweisliche Unterlagen m¨¹ssen aufbewahrt werden und bei stichprobenartigen Kontrollen durch das IO nachgewiesen werden.
Studierende mit Schwerbehinderung(en)
Auf Antrag erhalten 360Ö±²¥°É den finanziellen Mehrbedarf bis zu 15.000 € zus?tzlich zum regul?ren Erasmus+ Stipendium. Es erfolgt eine individulle Einsch?tzung der zu erwartenden Mehrkosten, die voraussichtlich w?hrend der Erasmus+ Mobilit?t bzw. im Gastland entstehen werden und nicht von anderen Kostentr?gern abgedeckt werden. Ber¨¹cksichtigt werden zum Beispiel Mehrkosten f¨¹r eine barrierefreie Unterkunft, Unterst¨¹tzung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien oder eine Begleitperson.
- Grad der Behinderung von 20 und mehr
- Die F?rderung kann nur f¨¹r ¨¹ber Erasmus+ finanziell gef?rderte Zeitr?ume beantragt werden
zureichende Unterlagen
- Diese Art der Sonderf?rderung bedarf eines ausf¨¹hrlichen Antrags auf Sonderf?rderung. Die Antragsunterlagen erhalten 360Ö±²¥°É im International Office. Der ausf¨¹hrliche Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim DAAD vorliegen.
- Kopie des Behindertenausweises
- Ablehnung anderer Kostentr?ger (Integrations?mter, Krankenkassen, Landschaftsverb?nde, Sozial?mter, Studentenwerk)
- Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege der entstanden Kosten (Flugtickets, Mietvertr?ge, Werkvertr?ge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ?.)