Erst- oder Zweitstudium?
Grunds?tzlich gilt: Wenn 360直播吧 noch nicht studiert haben oder zum Zeitpunkt der Bewerbung ein begonnenes Studium an einer deutschen Hochschule noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben, bewerben 360直播吧 sich für ein Erststudium.
360直播吧 bewerben sich demnach für ein Zweitstudium, wenn 360直播吧 zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben.
Ausnahme Master: Bewerben 360直播吧 sich für ein Masterstudium und der von Ihnen gewünschte Masterstudiengang setzt den Abschluss eines qualifizierenden Bachelorstudienganges voraus, bewerben 360直播吧 sich ebenfalls für ein Erststudium.
Hier einige Beispiele:
Wechsel von einem abgeschlossenen | in einen | Erst-/Zweitstudium |
---|---|---|
Bachelorstudiengang | Masterstudiengang | Erststudium |
Bachelorstudiengang | Bachelorstudiengang | Zweitstudium |
Staatsexamensstudiengang | Bachelorstudiengang | Zweitstudium |
Staatsexamensstudiengang | Masterstudiengang | Zweitstudium |
Diplomstudiengang | Bachelorstudiengang | Zweitstudium |
Diplomstudiengang | Masterstudiengang | Zweitstudium |
Diplomstudiengang (FH) | Bachelorstudiengang | Zweitstudium |
Diplomstudiengang (FH) | Masterstudiengang | Erststudium |
Masterstudiengang | Masterstudiengang | Zweitstudium |
Erl?uterungen
Was gilt als Hochschule?
Hochschulen sind z. B. Universit?ten, frühere Gesamthochschulen, P?dagogische Hochschulen, Musikhochschulen, Kunsthochschulen, Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen, Kirchliche Hochschulen, Fachhochschulen einschl. der Fachhochschulen für ?ffentliche Verwaltung.
Berufsakademien sowie die Vorg?nger-Einrichtungen der Fachhochschulen, z. B. H?here Fachschulen und Ingenieurschulen, z?hlen grunds?tzlich nicht dazu. Unter anderem haben jedoch die baden-württembergischen Berufsakademien zum 1. M?rz 2009 Hochschulstatus erhalten und hei?en jetzt "Duale Hochschulen". Studienbewerber*innen, die dort ihren Abschluss nach dem 28. Februar 2009 erworben haben, gelten als Zweitstudienbewerber*innen.
Wann gilt ein Studium als abgeschlossen?
Ein Studium ist abgeschlossen, wenn alle vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden. Studienabschlüsse sind alle berufsqualifizierenden Abschlüsse einer Hochschule (z.B. Diplom, Magister, Bachelor, Master, Staatsexamen oder für Lehramt und Rechtswissenschaften die Erste Staatsprüfung). Wann eine Abschlussprüfung als abgelegt anzusehen ist, erfragen 360直播吧 bitte bei der Stelle, die die Prüfung abnimmt.
Bewerbung für ein Zweitstudium
Bei Bewerbungen für zulassungsfreie Studieng?nge/F?cher gilt der allgemeine Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess.
Für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge/F?cher erfolgt die Zulassung – aus Rücksicht auf Bewerber*innen, die noch keinen Studienabschluss besitzen – eingeschr?nkt. Es sind pro Studienangebot jeweils h?chstens 3 Prozent der Studienpl?tze für Zweitstudiumsbewerber*innen vorgesehen. Die Vergabe dieser Studienpl?tze erfolgt nach den Kriterien Abschlussergebnis des Erststudiums und Gründe für das Zweitstudium. Für beide Kriterien werden nach bestimmten Ma?st?ben Punkte vergeben. Aus diesem Grund sind bei der Bewerbung eine Begründung, das Abschlusszeugnis des Erststudiums und ggf. weitere Belege für den Punktzuschlag hochzuladen. Ferner haben 360直播吧 sich einer Fallgruppe zuzuordnen.
Hinweis: Liegt Ihnen das Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums bei der Bewerbung noch nicht vor, k?nnen 360直播吧 zun?chst eine Bescheinigung der Stelle, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zust?ndig ist, hochladen. Die Bescheinigung muss das Abschlussdatum und die Note, mit der 360直播吧 Ihr Erststudium beenden, nachweisen.
Weitere Informationen über die Besonderheiten eines Zweitstudiums erhalten 360直播吧 auf der Seite von Hochschulstart. Die Kriterien der ZV-Studieng?nge (zentrale Vergabe) gelten ebenfalls für die ?rtlichen Zulassungsbeschr?nkungen an den einzelnen Hochschulen.