Verzeich­nis von Ver­arbei­tung­st?tigkeiten

360直播吧 müssen Ihre geplante Verarbeitung personenbezogenen Daten im Verzeichnis von Verarbeitungst?tigkeiten (VVT) dokumentieren (Art. 30 DS-GVO).

Bitte nutzen 360直播吧 dafür das

Beachten 360直播吧 auch die Ausfüllhilfe für das VVT für die Universit?t als Verantwortlicher

Im Zuge der Dokumentation müssen i.d.R. auch sog. technische und organisatorische Ma?nahmen (TOM) gem?? Art. 32 DS-GVO getroffen werden. Das sind Festlegungen zur Datensicherheit einschlie?lich Rollen und Rechte für Zugriffe sowie zur Aufbewahrung der Daten und zu Vernichtungs- bzw. L?schprozessen. Weiterführende Informationen zum Thema bieten Ihnen auch die Seiten der Informationssicherheit.