Aus­schrei­bung der F?r­der­li­ni­en im Rah­men des Gleich­stel­lungs­kon­zepts

Die Universit?t Paderborn strebt eine Erh?hung des Frauenanteils bei den wissenschaftlichen Nachwuchskr?ften an. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen des Gleichstellungskonzepts Ma?nahmen zur F?rderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses verankert. Die F?rderma?nahmen umfassen die ?Einrichtung eines 0,5 WiMi-Stellen/Personalmittelpools f¨¹r Absolventinnen¡° (F?rderlinie 1), die ?Unterst¨¹tzung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen durch WHK-Mittel¡° (F?rderlinie 2) und das ?Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren¡° (F?rderlinie 3).

Bis zum 15. Juni 2015 k?nnen Antr?ge ¨¹ber die Dekanate an das Pr?sidium eingereicht werden. Die Anzahl der einzureichenden Antr?ge ist pro Fakult?t auf drei Antr?ge je F?rderlinie begrenzt. Bei der Antragstellung sind die fakult?tsinternen Fristen zu beachten.

F?rderlinie 1: Anschubfinanzierung f¨¹r Promovendinnen
Zur Anschubfinanzierung einer Promotion f¨¹r die besten Absolventinnen werden wissenschaftliche Personalstellen (0,5 TV-L E 13) bis zu einem Jahr finanziert. Die F?rderung beinhaltet das Ziel, innerhalb dieses Jahres die Voraussetzung f¨¹r eine Weiterfinanzierung (Stipendium, Antrag f¨¹r ein Forschungsprojekt) zu erarbeiten und zu sichern. Bei dieser Antragsrunde werden im Rahmen dieser F?rderlinie erstmalig nur Antr?ge von Absolventinnen ber¨¹cksichtigt, die ihren Abschluss bereits erlangt haben. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die F?rderlinie 1 in diesem Jahr zum 15.12. erneut ausgeschrieben wird.Antr?ge sind von der betreuenden Professorin/dem betreuenden Professor an das Dekanat der Fakult?t zu stellen.

F?rderlinie 2: Unterst¨¹tzung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen durch WHK-Mittel

Die F?rderlinie 2 richtet sich an Habilitandinnen bzw. Juniorprofessorinnen aller Fakult?ten der Universit?t Paderborn. Im Rahmen der Ma?nahme k?nnen Antragsstellerinnen einmalig f¨¹r 12 Monate WHK-Mittel zur Unterst¨¹tzung ihres Forschungsvorhabens beantragen.

F?rderlinie 3: Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren
Die Fakult?ten, die eine Professorin berufen haben, k?nnen bis zu 30.000 € f¨¹r Gleichstellungsma?nahmen, insbesondere f¨¹r Ma?nahmen zur F?rderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses beantragen. Insgesamt werden bis zu f¨¹nf Neuberufungen aus dem Programm finanziert, wobei Fakult?ten, in denen Professorinnen aktuell am st?rksten unterrepr?sentiert sind, vorrangig gef?rdert werden.

Antragsstellung
Antr?ge sind ¨¹ber die jeweiligen Dekanate bis zum 15. Juni an das Pr?sidium zu stellen. Dem Pr?sidium ist nach Ende der F?rderung ein Bericht vorzulegen. Bei der Antragstellung ist es wichtig, die fakult?tsinternen Einreichfristen zu beachten.

F¨¹r R¨¹ckfragen stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Frau Pilgrim (Tel.:05251/60-3724) und Frau Kl?pping (Tel.: 05251/60-3875) zur Verf¨¹gung.

Weitere Informationen zu den F?rderlinien und zur Antragstellung erhalten 360Ö±²¥°É auch unter: http://www.uni-paderborn.de/universitaet/gleichstellungsbeauftragte/informationen/foerdermittel-im-rahmen-des-gleichstellungskonzepts/