Zweit­h?­rer­schaft

Wenn 360Ö±²¥°É bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, haben 360Ö±²¥°É zwei M?glichkeiten, zus?tzlich an der Universit?t Paderborn zu studieren.
 

"Gro?e Zweith?rerschaft"

  • Zweith?rende k?nnen an der Universit?t Paderborn in einen anderen (weiteren) Studiengang als an der Ersthochschule zugelassen werden.
  • Die Zulassung berechtigt zur Ablegung studienbegleitender Pr¨¹fungen und Abschlusspr¨¹fungen (Bachelor-/Master-Abschluss).
  • Zweith?rende erhalten einen Zweith?rerschein, allerdings kein Semesterticket.
  • Sofern 360Ö±²¥°É bereits als Zweith?rer*in an der Universit?t Paderborn eingeschrieben sind und das Studium im Folgesemester fortsetzen m?chten, ist bei der R¨¹ckmeldung unaufgefordert die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule einzureichen .

Wie bewerbe ich mich?

Grunds?tzlich ist der regul?re Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess durchzuf¨¹hren. Auch die regul?ren Bewerbungs- und Einschreibungsfristen des gew¨¹nschten (zulassungsfreien/-beschr?nkten) Studiengangs gelten. Beachten 360Ö±²¥°É jedoch:

  • Im Rahmen der Immatrikulation haben 360Ö±²¥°É die M?glichkeit, anzugeben, dass 360Ö±²¥°É eine Zweith?rerschaft beantragen. Anstelle des Nachweises ¨¹ber die Zahlung der Semestergeb¨¹hren ist dann die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule zu ¨¹bermitteln.
  • Bei der Bewerbung f¨¹r einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang wird au?erdem eine Bescheinigung der Ersthochschule ben?tigt, aus der sich ergibt, dass der dortige Studiengang (oder auch einzelne Studienf?cher) keiner Zulassungsbeschr?nkung unterliegt.

Wie kann ich meinen Status wechseln (Gro?e Zweith?rerschaft <-> Ersth?rerschaft)?

Den Wechsel von einer Ersth?rerschaft zur Gro?en Zweith?rerschaft sowie auch den Wechsel von einer Gro?en Zweith?rerschaft zur Ersth?rerschaft an der Universit?t Paderborn k?nnen 360Ö±²¥°É innerhalb der R¨¹ckmeldefrist elektronisch ¨¹ber PAUL > Studium > Antr?ge beantragen.

"Klei­ne Zweit­h?­rer­schaft"

  • Zweith?rende k?nnen an der Universit?t Paderborn mit der Berechtigung zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen werden.
  • Die Zulassung berechtigt zur Ablegung studienbegleitender Pr¨¹fungen, jedoch keiner Abschlusspr¨¹fungen.
  • Die Hochschule kann die Zulassung nach Ma?gabe der Einschreibungsordnung beschr?nken, zum Beispiel wenn ohne die Beschr?nkung ein ordnungsgem??es Studium der eingeschriebenen Studierenden nicht gew?hrleistet werden kann. ?ber den Zugang zu den Lehrveranstaltungen entscheidet die Hochschulverwaltung nach Stellungnahme durch den*die Dozent*in und die betreffende Fakult?t (Dekanat).
  • Die Universit?t Paderborn erhebt einen Zweith?rerbeitrag in H?he von 100,00€.
  • Die Zulassung erfolgt stets f¨¹r die Dauer eines Semesters. Sollten 360Ö±²¥°É in einem weiteren Semester Lehrveranstaltungen besuchen wollen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.
  • Zweith?rende erhalten kein Semesterticket.

Wie bewerbe ich mich?

  • Der Antrag inkl. aller erforderlichen Unterlagen (im Antrag gelistet) ist postalisch im Studierendensekretariat, 360Ö±²¥°É Str. 100, 33098 Paderborn, innerhalb der entsprechenden Frist einzureichen.
  • Wenn 360Ö±²¥°É nach Pr¨¹fung des Antrages zugelassen werden k?nnen, erhalten 360Ö±²¥°É per Mail unter Mitteilung der Kontodaten eine Aufforderung zur Entrichtung des Zweith?rerbeitrages.
  • Der Nachweis ¨¹ber die Zahlung ist im Studierendensekretariat postalisch oder per E-Mail einzureichen.
  • Nach Verbuchung des Betrages erhalten 360Ö±²¥°É per Post die entsprechende Bescheinigung ¨¹ber die Zulassung.