Gen­dera­spek­te im Ho­ri­zon Eu­r­o­pa

Im Rahmenprogramm Horizont Europa wird Genderaspekten ein gr??erer Stellenwert beigemessen als in früheren Rahmenprogrammen.

Mit dem Start des 9. Forschungsrahmenprogramms der Europ?ischen Kommission ?Horizon Europe“ wird der ?Gender Equality Plan“ als Zulassungskriterium in Ausschreibungen ab 2022 für ?ffentliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen verpflichtend festgelegt.

Formal muss ein Gender Equality Plan (Gleichstellungsplan) folgende Elemente umfassen:

Gefordert ist ein Gender Equality Plan, der auf den Seiten der Einrichtung ver?ffentlicht und von der Einrichtungsleitung unterschrieben ist.

An der Universit?t Paderborn gibt es seit dem Jahr 2000 einen Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und M?nnern für die gesamte Universit?t. Auf Basis dieses Rahmenplans verfassen die Fakult?ten, zentralen Einrichtungen und die Zentralverwaltung für den jeweiligen Bereich spezifische Gleichstellungspl?ne mit konkreten Zielvorgaben sowie Ma?nahmen.

Die Einrichtungen müssen Personalressourcen und Gender-Expertise zur Umsetzung des Gender Equality Plans zur Verfügung stellen.

Für die Umsetzung der Chancengleichheit an der der Universit?t Paderborn werden Personalressourcen und Mittel für Gleichstellungsma?nahmen zur Verfügung gestellt.

Auf der zentralen Ebene verfügt die Universit?t Paderborn über eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin. Die Fakult?ten, zentralen Einrichtungen und die Hochschulverwaltung w?hlen dezentrale Gleichstellungsbeauftragte, die die zentrale Gleichstellungsbeauftragte in den jeweiligen Bereichen vertreten.

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universit?t Paderborn erstellt den Rahmenplan zur Gleichstellung und entwickelt Ma?nahmen zu dessen Umsetzung. Die Verantwortlichkeit für die Erstellung und Umsetzung der dezentralen Gleichstellungspl?ne liegt bei der jeweiligen Dienststelle unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten.

Die Europ?ische Kommission fordert nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zum Personal und zu den Studierenden sowie j?hrliche Berichterstattung auf Basis von Indikatoren.

An der Universit?t Paderborn werden j?hrlich Personaldaten geschlechterdifferenziert erhoben und analysiert. Es erfolgt zudem ein Datenmonitoring für die Gleichstellungspl?ne. Die Studierendendaten werden j?hrlich in einem Studierenden- und Absolventenspiegel dokumentiert und ver?ffentlicht. Die erhobenen Daten werden an die Fakult?ten, Institute und Einrichtungen weitergegeben sowie auf den Webseiten der Universit?t Paderborn ver?ffentlicht. Die Daten finden Eingang in die Gleichstellungspl?ne und deren Evaluation. Im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist eine Berichtsplicht für die Gleichstellungspl?ne verankert. Es wird w?hrend der Laufzeit des Gleichstellungsplans ein Zwischenbericht mit Zielüberprüfung und nach Ablauf des Plans ein Abschlussbericht erstellt.

Der Gender Equality Plan muss Sensibilisierungsangebote zu Geschlechtergerechtigkeit und unconscious gender biases für Personal und Führungskr?fte enthalten.

An der Universit?t Paderborn gibt es regelm??ig eine Vielzahl von Weiterbildungsangeboten im Bereich Gendersensibilisierung. Die Angebote werden entsprechend ihrer Schwerpunktsetzung von unterschiedlichen Bereichen innerhalb der Hochschule organisiert, z.B. der zentralen Gleichstellungsbeauftragten, dem Zentrum für Geschlechterstudien/Gender Studies, der internen Fort- und Weiterbildung, der Stabsstelle Bildungsinnovationen & Hochschuldidaktik.

Informationen zu den Weiterbildungsangeboten finden 360直播吧 beispielsweise auf den Webseiten der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten und der Personalentwicklung der Universit?t Paderborn.