Türkisch - Türk?e
Merhaba, Paderborn ?niversitesi Dilmerkezi'ndeki Türk?e kurslar?na ho? geldiniz!
Hallo und herzlich willkommen zu den Türkisch-Kursen am Zentrum für Sprachlehre der Universit?t Paderborn!
Informationen zu den Kursen
Der Kurs führt über vier Semester in den Gebrauch der türkischen Sprache ein; die Teilnehmern lernen, sprachliche Kommunikation in Alltagssituationen zu meistern. Hauptziel ist es, die kommunikative Kompetenz rezeptiv (H?r-/Leseverst?ndnis) wie produktiv (Sprech-/Schreibfertigkeit) zu entwickeln. Darüber hinaus soll über eine kontrastive Darstellung des Alltagslebens ein realistisches Bild der heutigen Türkei vermittelt werden.
Der Kursinhalt wird an die jeweiligen Voraussetzungen der Teilnehmer angepasst. In Abh?ngigkeit davon kommen unterschiedliche Lehr-/Lernmaterialien und didaktische Medien zum Einsatz.
Für allgemeine Informationen zur Anmeldung und Leistungsnachweisen, lesen 360直播吧 bitte hier.
Es werden vier Niveaustufen angeboten: Türkisch I und III im Wintersemester, Türkisch II und IV im Sommersemester.
"Quereinsteiger", die bereits Vorkenntnisse der türkischen Sprache erworben haben, k?nnen vor der Kurswahl mit dem Dozenten Rücksprache halten.
Lernende ohne Vorkenntnisse w?hlen den Kurs I / A1 / A1.1. Ein Quereinstieg in h?here Niveaustufen ist m?glich: zur Selbsteinstufung orientieren 360直播吧 sich bitte an der Globalskala. Bei Fragen k?nnen 360直播吧 sich an das Team des ZfS (zfs@upb.de) wenden, die Ihre Anfrage ggfs. an die entsprechende Lehrkraft weiterleitet.
Bitte beachten 360直播吧, dass für die Kurse eine Anwesenheitspflicht gilt und dass die Bereitschaft zur Vor- und Nachbereitung der Kursinhalte im Umfang von 3-6 Stunden pro Woche erwartet wird.
Als Lehrwerk wird zurzeit das Buch Günaydin - Einführung in die moderne türkische Sprache (IBSN: 3-88226-263-x) verwendet.
- Kurs I: Einführung, Kapitel 1-7 von Günaydin
- Kurs II: Wiederholung der erlernten Strukturen, Vertiefung ab Kapitel 7
- Kurs III: Wiederholung, Vertiefung ab Kapitel 10
- Kurs IV: Wiederholung, Vertiefung ab Kapitel 12