Stud­i­eng?nge mit ge­mein­samen oder dop­pel­ten Ab­schlüssen

Grunds?tzlich werden drei verschiedene Studienformen unterschieden:

  • Joint Degree: Gemeinsamer Studienabschluss von zwei oder mehr Hochschulen auf Basis einer gemeinsamen Prüfungsordnung.
  • ?Echter“ Doppelabschluss: In Deutschland nach der Musterrechtsverordnung (MRV) akkreditierter Doppelabschluss.
  • Integrativer Doppelabschluss: Austauschprogramm mit gegenseitiger Vereinbarung über die Anrechenbarkeit von Leistungen, die ebenfalls eine Graduierung an der Partnerhochschule erm?glicht.

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  • Es gibt eine Akkreditierung nach einem "europ?ischen Ansatz" mit weitergehenden Regeln im Vergleich zur deutschen Akkreditierung nach der Musterrechtsverordnung.
  • Seit Januar 2018 k?nnen nur noch Joint-Degree-Programme und keine Doppelabschlüsse nach dem europ?ischen Ansatz akkreditiert werden.
  • Das Ziel der Akkreditierung nach dem europ?ischen Ansatz besteht darin, dass für einen Studiengang nur eine Akkreditierung erforderlich ist.
  • In der Praxis müssen Joint-Degree-Programme jedoch oft in jedem Land einzeln akkreditiert werden, und in Deutschland scheint der europ?ische Ansatz politisch nicht gewollt zu sein.
  • Die Angelegenheiten zur Akkreditierung sind in Deutschland in der Musterrechtsverordnung geregelt.
  • Die Akkreditierung eines Joint-Degree-Programms ist sehr aufwendig und steht oft in keinem Verh?ltnis zur Teilnehmerzahl.
  • Es müssen eigene Prüfungsordnungen erlassen und abgestimmte Studienpl?ne entwickelt werden.
  • Es ist erforderlich, an jeder Hochschule ein Qualit?tssicherungssystem auf Studiengangsebene einzurichten.
  • Ein regelm??ig abgestimmtes Lenkungsgremium mit studentischer Beteiligung ist ebenfalls erforderlich.
  • Die Akkreditierung von Doppelabschlussprogrammen ist in Deutschland nach den Regeln der Musterrechtsverordnung m?glich.
  • Bei einer Akkreditierung als Doppelabschluss ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend.
  • Die Studieninhalte der Partnerhochschulen sind stark miteinander verzahnt. Die Erlangung lediglich eines Abschlusses ist nicht m?glich.
  • Dieses Modell ist rechtlich gesehen ein erweitertes Austauschprogramm, und daher ist keine separate Akkreditierung als Doppelabschlussprogramm erforderlich. Die Akkreditierung erfolgt über den jeweiligen nationalen Studiengang.
  • Es wird empfohlen, in der Prüfungsordnung auf die M?glichkeit eines Doppelabschlusses hinzuweisen.
  • Für die Einrichtung des Studienangebots ist lediglich ein Austauschvertrag und ein Abkommen über die gegenseitige Anrechenbarkeit von Leistungen (Learning Agreement) erforderlich. Es sollte zudem gekl?rt sein, wieviele Leistungspunkte an der jeweiligen Gasthochschule erreicht werden sollen, um einen Doppelabschluss erhalten zu k?nnen. Zudem ist es f?rderlich z.B. im Falle eines Nichtbestehens einer Prüfung im Ausland, diese an der Heimathochschule wiederholen zu k?nnen.
  • Eine Best?tigung von ausreichenden Sprachkenntnissen in der jeweiligen Unterrichtssprache durch den Programmbeauftragten ist für die Zulassung und Einschreibung der Programmteilnehmer and der UPB ausreichend.
  • Die integrativen Doppelabschlussprogramme scheinen das beste Verh?ltnis von Aufwand zu Nutzen zu bieten. Insbesondere wenn eher geringe Teilnehmerzahlen zu erwarten sind, sollte dieses Modell gew?hlt werden.
  • Es ist unklar, ob ein Joint-Degree einen h?heren Wert besitzt als zwei nationale Abschlüsse. Erfahrungen vom KIT legen nahe, dass Studierende mit zwei nationalen Abschlüssen besser fahren.
  • Eine Akkreditierung kann sinnvoll sein, wenn Studierende verpflichtet werden sollen, im Ausland zu studieren, aber in vielen F?llen kann das Projekt auch ohne Akkreditierung umgesetzt werden.
  • Bei der Planung des Vorhabens sollte Rückw?rts, d.h. bei der Ausstellung der Zeugnisse begonnen werden, weil hier die entsprechenden nationalen Unterschiede oft sehr gravierend sind.
  • Es ist vorteilhaft, wenn die Studierenden die finale Phase ihres Studiums an der UPB absolvieren, weil die Zeugnisausstellung eine Einschreibung erfordert.
  • Nach der Nominierung erhalten die Bewerber einen Zugangslink zu Mobility Online und geben Ihre Daten eigenst?ndig ein. Es wird kein Papierformular ben?tigt.
  • Das International Office der Universit?t Paderborn nimmt Kontakt mit den Studierenden auf und fordert einen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung an.
  • Die Zusendung der Zulassung zum Studium erfolgt nach der Zeugnisprüfung. Die Studierenden erhalten zudem per E-Mail Informationen bezüglich der Orientierungsphase, der Wohnheime und des Immatrikulationsverfahrens.
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