Universit?tsprofessor*innen und Beamt*innen

Die an der Universit?t Paderborn besch?ftigten Beamt*innen stehen gegenüber ihrem Dienstherrn in einem ?ffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverh?ltnis. Für das zu Grunde liegende Dienstverh?ltnis gelten diverse rechtliche Vorgaben, welche u.a. im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und im Landesbeamtengesetz NRW (LBG) geregelt sind. Spezielle Regelungen ergeben sich u.a. auch aus dem Hochschulgesetz NRW. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre T?tigkeit unterscheiden sich oftmals von denen der an der Universit?t t?tigen Tarifbesch?ftigten.

Das Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 betreut die Personalangelegenheiten der Beamt*innen der Zentralverwaltung und der Universit?tsbibliothek sowie die Personalangelegenheiten der wissenschaftlichen Beamt*innen, der Universit?tsprofessor*innen und der Juniorprofessor*innen sowie der abgeordneten Lehrer*innen.

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