Im Rahmen des Gleichstellungskonzepts der Universit?t Paderborn wurden Ma?nahmen verankert, um den Frauenanteil in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase zu erh?hen. Die F?rderma?nahmen umfassen die ?Einrichtung eines 0,5 WiMi-Stellen/Personalmittelpools f¨¹r Absolventinnen¡° (F?rderlinie 1), die ?Unterst¨¹tzung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen durch WiMi-Stellen¡° (F?rderlinie 2) und ein ?Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren¡° (F?rderlinie 3).
Ab sofort bis zum 15. Juni 2021 k?nnen Antr?ge zur Teilnahme an der neuen Antragsrunde ¨¹ber die Fakult?ten beim Pr?sidium eingereicht werden. Die Anzahl der einzureichenden Antr?ge ist pro Fakult?t auf drei Antr?ge je F?rderlinie begrenzt.
F?rderlinie 1: Anschubfinanzierung f¨¹r Absolventinnen
Als Anschubfinanzierung zur Erarbeitung eines Promotionsthemas werden f¨¹r sehr gute Absolventinnen wissenschaftliche Personalstellen (0,5 TV-L E 13) f¨¹r bis zu einem Jahr finanziert. F?rderberechtigt sind Absolventinnen aller Fakult?ten der Universit?t Paderborn, die sich auf eine Promotion vorbereiten. Antr?ge sind von der*dem betreuenden Professor*in an das Dekanat der Fakult?t zu stellen.
F?rderlinie 2: Unterst¨¹tzung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen
Die F?rderlinie 2 richtet sich an Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen aller Fakult?ten der Universit?t Paderborn. Im Rahmen der Ma?nahme k?nnen Antragsstellerinnen eine wissenschaftliche Personalstelle (0,5 TV-L E 13) f¨¹r 12 Monate zur Unterst¨¹tzung ihres Forschungsvorhabens beantragen.
F?rderlinie 3: Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren
Fakult?ten, die eine Professorin berufen haben, k?nnen bis zu 30.000 € f¨¹r Gleichstellungsma?nahmen insbesondere zur F?rderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses beantragen. Insgesamt werden bis zu f¨¹nf Neuberufungen aus dem Programm finanziert. Fakult?ten, in denen Professorinnen aktuell am st?rksten unterrepr?sentiert sind, werden vorrangig gef?rdert.
Antragstellung
Antr?ge sind ¨¹ber die jeweiligen Dekanate bis zum 15. Juni 2021 an das Pr?sidium zu stellen. Dem Pr?sidium ist nach Ende der F?rderung ein Bericht vorzulegen. Bei der Antragstellung sind dringend die fakult?tsinternen Einreichfristen, die von den Dekanaten der jeweiligen Fakult?t bekanntgegeben werden, zu beachten.
F¨¹r R¨¹ckfragen steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Irmgard Pilgrim gerne zur Verf¨¹gung.
Weitere Informationen zu den F?rderlinien und zur Antragstellung erhalten 360Ö±²¥°É hier.