In­for­ma­ti­o­nen für Ru­f­in­ha­ber*in­nen ei­ner Ju­ni­o­r­pro­fes­sur

Nach der Ruferteilung

Nach Erteilung des Rufes erkl?ren 360直播吧 bitte gegenüber der*dem Pr?sident*in, ob die grunds?tzliche Bereitschaft zur Annahme des Rufes besteht.

Abstimmungsgespr?ch in der Fakult?t

Nach Erkl?rung der grunds?tzlichen Bereitschaft zur Annahme des Rufes findet ein Abstimmungsgespr?ch innerhalb der Fakult?t statt.

In diesem Gespr?ch

werden in wertsch?tzender Atmosph?re

  • die sachliche Ausstattung der Professur und

  • der Zeitpunkt der ?bernahme der Professur besprochen.

Nehmen 360直播吧 bitte hierzu Kontakt mit der*dem Dekan*in der Fakult?t auf.

Im Anschluss an das Abstimmungsgespr?ch mit der Fakult?t wird innerhalb der vorgegebenen Frist um verbindliche Annahme oder Ablehnung des Rufes gebeten.

Nach der Rufannahme

Nach der Rufannahme ist die Unterzeichnung der Berufungsvereinbarung erforderlich. Damit wird die rechtsverbindliche Rufannahme erkl?rt (nur bei Tenure Track-Professuren). Danach ist die 4-Wochenfrist bezüglich der Einreichung einer evtl. Konkurrentenklage seitens der Universit?t Paderborn abzuwarten. Im Anschluss an diese Frist kann – bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen – die Einstellung vorgenommen werden. Diese erfolgt bei einer Verbeamtung durch Aush?ndigung der Ernennungsurkunde oder im privatrechtlichen Dienstverh?ltnis durch den Abschluss des Dienstvertrages. Die Aush?ndigung der Ernennungsurkunde bzw. die Unterzeichnung des Dienstvertrages kann frühestens 4 Wochen vor Dienstbeginn erfolgen.

Erg?nzende Informationen

Bei Fragen zu Umzugskosten, Trennungsentsch?digung und Reisekosten wenden 360直播吧 sich bitte an: 

Dezernat 4 – Personalangelegenheiten
Sachgebiet 4.1
Frau Susanne Schwalk
Raum: B1-232
Tel.: 05251/60-3768
E-Mail: schwalks@zv.upb.de

Bei Fragen zum Thema Dual Career Service wenden 360直播吧 sich bitte an:
Herr Marc Schüle
Tel.: 05251/60-4253
E-Mail: marc.schuele@upb.de
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