In­for­ma­ti­o­nen für Fa­kul­t?­ten und Ein­rich­tun­gen

Für wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenh?ngende Verwaltungst?tigkeiten werden an der Universit?t Paderborn wissenschaftliche Hilfskr?fte besch?ftigt. 

Voraussetzung für die Besch?ftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ist der Abschluss eines Studiums mit einem Magister-, Diplom-, akkreditierten Master-Abschluss oder Staatsexamen.

Die Besch?ftigung der Hilfskr?fte erfolgt nach der Ma?gabe des § 46 Hochschulgesetz NRW und der Richtlinie für die Besch?ftigung und Vergütung wissenschaftlicher Hilfskr?fte und studentischer Hilfskr?fte an der Universit?t Paderborn sowie des Vertrages über gute Besch?ftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal.

Richtlinie für die Besch?ftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskr?fte an der Universit?t Paderborn ab 01.10.2022

Richtlinien für die Besch?ftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskr?fte an der Universit?t Paderborn ab 01.04.2024

Richtlinien für die Besch?ftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskr?fte an der Universit?t Paderborn ab 01.04.2025

Bitte beachten 360直播吧, dass bei Personalma?nahmen für wissenschaftliche Hilfskr?fte die Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr betragen muss und ein Wechsel vom Status einer*s Wissenschaftlichen Mitarbeiter*in (WiMi) zur Wissenschaftlichen Hilfskraft (WHK) nicht m?glich ist!

Wissenschaftliche Hilfskr?fte werden mit einer regelm??igen Arbeitszeit von mind. 10 bis maximal 19 Wochenstunden besch?ftigt und erhalten als Vergütung den in der jeweilig gültigen Richtlinie angegebenen Bruttostundenlohn.

Ein entsprechender Antrag auf Besch?ftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ist vom jeweiligen einzustellenden Bereich elektronisch auf dem Dienstweg ausschlie?lich an die nachfolgende Mailadresse: Dez4_2@zv.uni-paderborn.de zu richten. 

Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Einstellungsverfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.

Bitte beachten 360直播吧, dass die Besch?ftigungsantr?ge mindestens 6 Wochen vor der geplanten Ma?nahme dem Personaldezernat vorliegen müssen und eine T?tigkeit an der Universit?t Paderborn erst mit Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages aufgenommen werden darf. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Absprachen sind ausschlie?lich mit dem Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 abzustimmen.

Hinweis:

Tabelle Arbeitgeberbrutto/Arbeitnehmerbrutto WHK - ab 01.01.2025
Tabelle Arbeitgeberbrutto/Arbeitnehmerbrutto WHK - ab 01.04.2025

Formulare:

Antrag auf Besch?ftigung einer wissenschaftlichen Hilfskraft