Hin­weis zur Bu­chung von Miet­fahr­zeu­gen bei AVIS

Die Station der Autovermietung AVIS in Paderborn ist ab dem 01.01.2025 dauerhaft geschlossen!

Rei­se­richt­li­ni­en der Uni­ver­si­t?t Pa­der­born

Die Universit?t Paderborn verf¨¹gt seit dem 20.07.23 ¨¹ber neue Reiserichtlinien.

  • Die Reisekostenrichtlinie der UPB finden 360Ö±²¥°É hier.
  • Die Leitlinie f¨¹r umweltvertr?gliche Dienstreisen finden 360Ö±²¥°É hier.

Rei­se­kos­ten­recht­li­cher Um­gang mit dem Deut­sch­land­ti­cket

Hinweise zum Erstattungsverfahren der Reisestelle:

  • Da die Erstattung eine vollst?ndige monatliche Amortisierung voraussetzt, ist es notwendig, dass mit der Reisekostenabrechnung ein Nachweis (in Form eines Screenshots) ¨¹ber den regul?ren Fahrpreis eingereicht wird. Sollte die Amortisierung im jeweiligen Monat nur mit mehreren Dienstreisen erreicht werden, sind diese Dienstreisen geb¨¹ndelt f¨¹r einen Monat mit den Reisekostenabrechnungen einzureichen. Eine anteilige Erstattung ist nicht m?glich!
  • Zus?tzliche Kosten (z.B. weitergehende notwendige Fahrten mit dem ICE) werden wie bislang erstattet.
  • Deutschlandtickets k?nnen nur privat erworben werden. Eine Beschaffung durch die Dienststelle ist nicht m?glich.
  • Da das Deutschlandticket im Rahmen eines Abonnements erworben wird, wird darauf hingewiesen, dass in den Monaten, in denen keine oder keine vollst?ndige Amoritiserung nachgewiesen werden kann, seitens der UPB auch keine Erstattung im Rahmen von Dienstreiseabrechnungen erfolgen kann.

F¨¹r Beratungen, auch im Vorfeld bei der Planung von Dienstreisen, steht die Reisestelle gerne zur Verf¨¹gung.

Neu­re­ge­lung zu der Weg­stre­cken­ent­sch?­di­gung ab 2023

F¨¹r Dienstreisen im Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024
betr?gt die Wegstreckenentsch?digung 35 Cent je Kilometer, f¨¹r zweir?drige Kraftfahrzeuge und Fahrr?der 23 Cent je Kilometer.

Neu­re­ge­lung des Rei­se­kos­ten­rechts NRW ab 2022

Das Reisekostenrecht NRW hat sich ab dem 01.01.2022 in vielen Punkten ge?ndert:

Kernpunkte der Neuregelung im Reisekostengesetz NRW:

  • Digitale Kommunikationsm?glichkeiten sind zu nutzen
  • Aufhebung der Unterscheidung zwischen Dienstreisen und Dienstg?ngen
  • Wegfall der sogenannten "30km-Regelung" bei Nutzung ?ffentlicher Verkehrsmittel
  • Einheitliche Wegstreckenentsch?digung bei Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen (0,30€ je Kilometer)
  • Zweir?drige Kfz und Fahrr?der = 0,20€ je Kilometer
  • Neuregelung der Kostenerstattung f¨¹r Bahnfahrten in der ersten Klasse
  • Bei der Wahl des Bef?rderungsmittels sind neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere Aspekte des Klimaschutzes zu ber¨¹cksichtigen

Die ?nderungen im Detail finden 360Ö±²¥°É hier.

Bitte beachten 360Ö±²¥°É, dass ab 2022 die neuen Formulare zu verwenden sind!

Bei R¨¹ckfragen k?nnen 360Ö±²¥°É sich gern an die Reisestelle wenden!