Forschungsf?rderung der Bundesministerien
Verschiedene Bundesministerien f?rdern Projekte im Rahmen von themenspezifischen Ausschreibungen (s. F?rderdatenbank des Bundes). Das Bundesministerium f¨¹r Bildung und Forschung (BMBF) verwaltet gut die H?lfte aller staatlichen Gelder f¨¹r Forschungsf?rderung. Erfahren 360Ö±²¥°É mehr ¨¹ber unser Serviceangebot und finden 360Ö±²¥°É hilfreiche Dokumente f¨¹r den Antragsprozess.
Hinweis
Vollantr?ge ben?tigen eine rechtskr?ftige Unterschrift. Nehmen 360Ö±²¥°É bitte rechtzeitig, also mindestens 10 Werktage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten 360Ö±²¥°É, dass die notwendigen Abstimmungs- und Kl?rungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.
Glossar
Antr?ge bei Bundesministerien sind in der Regel zweistufig. In der 2. Phase (Aufforderung zur Vollantragstellung) ist ein sog. Antrag auf Gew?hrung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis mit oder ohne Projektpauschale (AZA(P)) notwendig. Diese sind ¨¹ber das easy-online Portal auszuf¨¹llen und einzureichen. Au?erdem m¨¹ssen AZA(P)s ausgedruckt und rechtskr?ftig unterzeichnet an den Projekttr?ger gesendet werden.
Easy-online ist das Portal der Bundesministerien zur Beantragung von F?rdermitteln. Nach Auswahl des Bundesministeriums und der F?rderlinie k?nnen 360Ö±²¥°É das entsprechende Antragsformular ausw?hlen (AZA oder AZAP), ausf¨¹llen und inkl. aller zugeh?rigen Anlagen (Vorhabenbeschreibung, Ger?teliste, etc.) einreichen. Nutzen 360Ö±²¥°É hierf¨¹r bitte unsere easy-Online Ausf¨¹llhilfe.
Antr?ge bei Bundesministerien sind in der Regel zweistufig und umfassen eine Skizzen- und eine Antragsphase. In der ersten Phase muss durch die Projektkoordination f¨¹r alle Partner gesammelt eine Skizze eingereicht werden, auf deren Basis das Gesamtvorhaben beurteilt wird. Wurde die Skizze positiv beurteilt und f¨¹r eine F?rderung ausgew?hlt, erfolgt die Aufforderung zur Vollantragstellung. In dieser zweiten Stufe muss der offizielle F?rderantrag (AZA(P)) von jedem Partner eingereicht und rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
Bei einstufigen Antragsverfahren (z.B. VIP+) entf?llt die Skizzenphase und umfangreiche F?rderantr?ge m¨¹ssen inkl. offiziellen Antragsformular (AZA(P)) zu einem bestimmten Stichtag eingereicht und rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
In Verbundprojekten muss die Zusammenarbeit der Projektpartner*innen durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Kooperationsvereinbarungen sind je nach F?rderprogramm zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorzubereiten und zu unterzeichnen. Kooperationsvereinbarungen werden in der Regel durch die Konsortialf¨¹hrung vorbereitet. Bitte wenden 360Ö±²¥°É sich f¨¹r die Erstellung fr¨¹hzeitig an die Justiziarinnen des Sachgebiets 2.2 (Fakult?ten EIM, KW: Frau Caterina Scheiing, caterina.scheiing@zv.uni-paderborn.de, -2851; Fakult?ten MB, NW, WiWi: Frau Christina Nolte, christina.nolte@zv.uni-paderborn.de, -2520).
In Antr?gen k?nnen die Kosten f¨¹r Patentierungen mit beantragen, hierbei k?nnen ca. 5000 € f¨¹r europ?ische und 7000 € f¨¹r US Patente angesetzt werden. Falls in Ihrem Forschungsvorhaben die Anmeldung von Patenten geplant ist, sollten 360Ö±²¥°É mit unserem Patentreferenten Olaf Klatt (Olaf.Klatt@zv.upb.de, Tel. 60-2078) Kontakt aufnehmen. Herr Klatt ber?t 360Ö±²¥°É ebenfalls hinsichtlich der regelm??igen Schutzrechtsrecherche w?hrend der Projektlaufzeit. Diese werden in den Allgemeinen Nebenbestimmungen (NABF) gefordert und sollen sicherstellen, dass keine Rechte Dritter der Verwertung Ihrer Projektergebnisse entgegenstehen.
F¨¹r wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in Bundesprojekten muss i.d.R. TVL-13, Stufe 2 angesetzt werden. Nutzen 360Ö±²¥°É hierf¨¹r unsere Personalkostentabelle und die Hinweise in der easy online Ausf¨¹llhilfe. Namentlich bekanntes Personal kann nach den tats?chlichen Kosten kalkuliert werden. Diese k?nnen von der entsprechenden Person bei der Personalabteilung erfragt werden.
Eine Projektpauschale wird von F?rdergebern zus?tzlich zu den unmittelbaren Projektkosten vergeben, um die indirekten Kosten (z.B. R?ume, Heizkosten, Projektabwicklung) zu decken. Die Pauschale des BMBF liegt derzeit bei 20%; das BMWK zahlt meist keine solche Pauschale. An der UPB gilt die Regelung, dass die Pauschale zentral durch die Universit?t vereinnahmt wird. Die Projektleiter erhalten als Ausgleich eine Forschungspr?mie aus Haushaltsmitteln in H?he von 40% der urspr¨¹nglichen Pauschale.
Projekttr?ger wurden 1974 gegr¨¹ndet ¨C die Ministerien sollten entschlackt werden. PTs werden insb. von den Bundes- und Landesministerien beauftragt, die F?rderung von Projekten zu verwalten und zu koordinieren. Skizzen und Antr?ge m¨¹ssen beim Projekttr?ger eingereicht werden. Der Projekttr?ger dient ebenfalls als Ansprechpartner w?hrend der Antragsphase.
Bei der Erstellung und Begutachtung von F?rderantr?gen nehmen Querschnittsthemen einen immer gr??eren Stellenwert ein. Dazu z?hlen etwa Gleichstellung, Diversit?t und Familienfreundlichkeit, Internationalit?t, Karrieref?rderung, Forschungsdatenmanagement oder Nachhaltigkeit. Wir unterst¨¹tzen 360Ö±²¥°É hierbei und fungieren als Schnittstelle zu anderen Servicebereichen der Universit?t.
Projektantr?ge, die ¨¹ber das Portal easy-Online eingereicht werden, m¨¹ssen in aller Regel rechtsverbindlich unterzeichnet werden. F¨¹r die UPB ist hierf¨¹r die Vizepr?sidentin f¨¹r Personalverwaltung, Frau Probst zust?ndig. Bitte nehmen 360Ö±²¥°É rechtzeitig, also mindestens 10 Tage vor der geplanten Einreichung Kontakt zu uns auf. Bitte beachten 360Ö±²¥°É, dass die notwendigen Abstimmungs- und Kl?rungsprozesse mindestens eine Woche in Anspruch nehmen.
Unter die gesammelten Reisekosten fallen die Fahrt- und ?bernachtungskosten, Tagegelder sowie Tagungsgeb¨¹hren. Nutzen 360Ö±²¥°É zur Kalkulation gerne die Hinweise in unserer easy-online Ausf¨¹llhilfe. Bei Auslandsreisen legen 360Ö±²¥°É bitte l?nderspezifische Hotelkosten und Tagegelder aus folgender Liste zugrunde.
Der Service des Forschungsreferats
Unser Service rund um Ihren Antrag umfasst:
- Pr¨¹fung des AZA(P)
- Einholen der rechtsverbindlichen Unterschrift
- Feedback zum Aufbau und ?berzeugungskraft Ihres Antrags aus nicht-fachlicher Perspektive
- Feedback im Hinblick auf Passf?higkeit und Konsistenz mit den Leitlinien
- Beratung bei der Finanzierungsplanung
- Beratung bei Querschnittsthemen
- Abstimmung mit der Hochschulleitung und anderen zust?ndigen Stellen der Hochschule
Ansprechpartner*innen
Dr. Daniela Hartmann - B2.229, 60 - 4560
Dr. Anna Reinacher - A3.242, 60 - 2078
* auch f¨¹r die Antragsstellung der IGF F?rderung
Dr. Juliane Thei? - B2.229, 60 - 4467
* auch f¨¹r die Antragsstellung der IGF F?rderung
Dr. Olaf Klatt - A3.226, 60 - 2068
Jutta Deppe - A3.223, 60 - 2568
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