KI Fre­quent­ly As­ked Ques­ti­ons

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein allgemeiner Oberbegriff für Technologien, die auf die Analyse, Automatisierung oder Nachahmung menschlicher Denkprozesse abzielen. Generative KI bezeichnet technische Systeme, die in der Lage sind, eigenst?ndig Inhalte wie Texte, Bilder, Musik oder Videos zu erzeugen. Auf Grundlage einer Eingabe, dem sogenannten ?Prompt“, erstellen diese Systeme passende Ausgaben, beispielsweise Text in natürlich wirkender, menschlicher Sprache. Dabei werden die Modelle anhand umfangreicher Datenmengen trainiert, um basierend auf Wahrscheinlichkeiten Inhalte zu generieren.

Moderne Hilfsmittel mit Künstlicher Intelligenz, wie beispielsweise Schreibprogramme, arbeiten mit fortschrittlichen Algorithmen, um automatisch Texte zu erstellen, zu analysieren, zu optimieren oder anderweitig Unterstützung beim Schreiben zu bieten. 

Gro?e Sprachmodelle (Large Language Models (LLMs)) basieren auf Wahrscheinlichkeitsberechnungen, die vorhersagen, welches Wort mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein anderes folgt. Dies führt dazu, dass die generierten Texte nicht immer sachlich korrekt sind. W?hrend allgemeine und gut bekannte Sachverhalte h?ufig zuverl?ssig wiedergegeben werden, steigt bei spezifischen Themen die Wahrscheinlichkeit, dass fehlerhafte Inhalte entstehen (sogenannte ?Halluzinationen“). Diese fehlerhaften Informationen werden jedoch in einer sprachlich überzeugenden Form pr?sentiert, sodass eine kritische Prüfung der Inhalte unbedingt erforderlich ist.

Die Universit?t Paderborn bietet mit WebAI ein Portal zur Nutzung eines KI-Chatbots an. ?ber dieses k?nnen Lehrende und Studierende Anfragen an die Sprachmodelle von OpenAI (ChatGPT) stellen. Dabei werden ausschlie?lich Eingaben (Prompts) über eine API weitergeleitet, keine pers?nlichen Daten. Studierende k?nnen den Dienst im Service-Portal aktivieren. Interessierte Lehrende wenden sich bitte per formloser Anfrage an zim@upb.de.

Lehrende sollten die Lernziele ihrer Veranstaltung prüfen, um zu entscheiden, ob und wie KI-Anwendungen sinnvoll eingesetzt werden k?nnen. Dabei kann eine Gegenüberstellung hilfreich sein: Was lernen Studierende ohne KI-Hilfsmittel, und wie ver?ndern sich die Lernziele mit deren Einsatz? Wichtig ist, Studierenden die Gründe für die Verwendung oder Einschr?nkung von KI-Anwendungen transparent zu machen und klare, situationsbezogene Regeln festzulegen. Da die Technologie neu ist, bieten sich Lehrenden und Studierenden M?glichkeiten zum Austausch und zur gemeinsamen Entwicklung von Anforderungen

Es existieren spezielle KI-Detektoren, die zur Identifikation von KI-generierten Texten entwickelt wurden. Sollten 360直播吧 in Betracht ziehen, ein solches Tool zu nutzen, wenden 360直播吧 sich bitte an folgende Kontaktadresse: ki-kontakt@uni-paderborn.de oder an die Sprechstunde KI montags um 09:30 Uhr.

Dozierende legen im Rahmen ihrer Lehre in der Regel die zugelassenen Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner) sowie gegebenenfalls nicht erlaubte Hilfsmittel (z. B. programmierbare Taschenrechner) fest. Ebenso k?nnen Lehrende die Nutzung von KI-Anwendungen zur Texterstellung reglementieren. Ein Abweichen von diesen Vorgaben durch Studierende stellt einen T?uschungsversuch dar.

Studierende müssen darauf achten, den Einsatz von KI-basierten Schreibtools in ihren Arbeiten transparent zu machen. Die genaue Form der Angabe sollte in Absprache mit den Lehrenden vereinbart werden. Dabei k?nnen unterschiedliche Ans?tze gew?hlt werden, wie zum Beispiel eine allgemeine Erkl?rung zur Nutzung des Tools, die Beschreibung spezifischer Funktionen wie die Unterstützung bei der Strukturierung oder sprachlichen ?berarbeitung oder detaillierte Verweise im Text, angelehnt an standardisierte Zitationsrichtlinien.

Prüfungsleistungen, die über stark vorstrukturierte Formate wie beispielsweise Multiple-Choice-Klausuren hinausgehen, etwa Hausarbeiten, unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Im Falle einer Speicherung und Weiterverwendung der eingegebenen Daten, wie es beispielsweise bei der Nutzung von KI-basierten Schreibtools geschieht, stellt die Eingabe einer solchen Prüfungsleistung eine unzul?ssige Vervielf?ltigung und damit eine Verletzung des Urheberrechts dar, wenn das nicht vorher explizit von den Studierenden erlaubt wurde.

Zudem dürfen Prüfungsleistungen aus prüfungsrechtlicher Sicht ausschlie?lich durch die Prüfer*innen selbst bewertet werden. Eine autonome Bewertung durch Software ist nicht zul?ssig.

Das Hochladen von Fotos, Videos, Audioaufnahmen oder die Eingabe von Informationen über Personen ist ohne deren Einwilligung unzul?ssig. Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Dabei gilt eine Person als identifizierbar, wenn Dritte in der Lage sind, die Informationen eindeutig einer Person zuzuordnen, etwa durch Klardaten wie Namen, personalisierte E-Mail-Adressen, vollst?ndige Adressen oder Foto- und Videoaufnahmen. Auch eine indirekte Identifizierung durch Kombination verschiedener Informationen ist m?glich.