Im Rahmen des Gleichstellungskonzepts der Universit?t Paderborn werden erneut folgende F?rderma?nahmen ausgeschrieben:
F?rderlinie 1: Anschubfinanzierung f¨¹r Promovendinnen
Zur Anschubfinanzierung einer Promotion f¨¹r die besten Absolventinnen werden wissenschaftliche Personalstellen (0,5 TV-L E 13) bis zu einem Jahr finanziert. Die F?rderung beinhaltet das Ziel, innerhalb dieses Jahres die Voraussetzungen f¨¹r eine Weiterfinanzierung (Stipendium, Antrag f¨¹r ein Forschungsprojekt) zu erarbeiten und zu sichern.
Antr?ge sind von der betreuenden Professorin / dem betreuenden Professor an das Dekanat der Fakult?t zu stellen.
F?rderlinie2: Unterst¨¹tzung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen durch WHK-Mittel
Die F?rderlinie 2 richtet sich an Habilitandinnen bzw. Juniorprofessorinnen aller Fakult?ten der Universit?t Paderborn. Im Rahmen der Ma?nahme k?nnen Antragstellerinnen einmalig f¨¹r 12 Monate WHK-Mittel zu ihrer Unterst¨¹tzung beantragen.
F?rderlinie 3: Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren
Die Fakult?ten, die eine Professorin berufen haben, k?nnen bis zu 30.000 € f¨¹r Gleichstellungsma?nahmen, insbesondere f¨¹r Ma?nahmen zur F?rderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses beantragen. Insgesamt werden bis zu f¨¹nf Neuberufungen aus dem Programm finanziert, wobei Fakult?ten, in denen Professorinnen aktuell am st?rksten unterrepr?sentiert sind, vorrangig gef?rdert werden.
Antragstellung
Antr?ge sind ¨¹ber die jeweiligen Dekanate bis zum 15. Juni an das Pr?sidium zu stellen. Dem Pr?sidium ist nach Ende der F?rderung ein Bericht vorzulegen.
F¨¹r R¨¹ckfragen stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Frau Pilgrim (Tel: 3724) und Frau Kl?pping (Tel: 3875) zur Verf¨¹gung.
Weitere Informationen zu den F?rderlinien und zur Antragstellung erhalten 360Ö±²¥°É auch unter:
http://www.uni-paderborn.de/universitaet/gleichstellungsbeauftragte/informationen/foerdermittel-im-rahmen-des-gleichstellungskonzepts-der-universitaet-paderborn/