Fi­nan­zen und Ver­si­che­run­gen

Gesetzliche Krankenversicherungspflicht und elektronisches Studenten-Meldeverfahren (SMV) 

Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung ist f¨¹r Studierende an einer deutschen Hochschule grunds?tzlich gesetzlich vorgeschrieben und wird bei der Einschreibung gepr¨¹ft. Es besteht ein elektronischer Datenaustausch (SMV) zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Hochschulen. Teilen 360Ö±²¥°É daher ihrer gesetzlichen Krankenversicherung unbedingt mit, an welcher Hochschule 360Ö±²¥°É studieren, damit Ihr Versichertenstatus auch an Ihre Hochschule gemeldet wird.
Auch wenn 360Ö±²¥°É nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen, m¨¹ssen 360Ö±²¥°É sich an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden, damit eine entsprechende elektronische Meldung an Ihre Hochschule erfolgt. Einen schnellen ?berblick ¨¹ber das Verfahren erhalten 360Ö±²¥°É auf diesem Flowchart.
Zur eindeutigen Identifikation Ihrer Hochschule durch die Krankenversicherung m¨¹ssen 360Ö±²¥°É die Betriebsnummer der Universit?t an Ihre Krankenversicherung ¨¹bermitteln.
Die Betriebsnummer der Universit?t Paderborn ist: 40486341 

Teilnehmer am studienvorbereitenden Deutschkurs und am Studienkolleg sind von dieser Regelung ausgenommen. 360Ö±²¥°É unterliegen nicht der Meldepflicht, weil die M?glichkeit einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung f¨¹r diesen Pesonenkreis nicht besteht.
Untenstehen finden 360Ö±²¥°É ausf¨¹hrliche Informationen zum Thema Krankenversicherung f¨¹r Studierende. 

Die gesetzliche Krankenversicherung
Grunds?tzlich unterliegt in Deutschland jeder Einwohner unter 30 Jahren der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung. In Deutschland gibt es nicht nur eine gro?e staatliche Krankenversicherung, sondern eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenversicherungen (z.B. TK, AOK, Barmer etc.) die als K?rperschaften des ?ffentlichen Rechts organisiert sind und miteinander in Konkurrenz stehen. Die Krankenversicherung kann frei gew?hlt werden. Es wird jede gesetzliche Krankenversicherung von der Universit?t Paderborn akzeptiert. Die Techniker Krankenkasse (TK) besitzt am Campus ein Serviceb¨¹ro im Geb?ude ME. 360Ö±²¥°É k?nnen sich zumeist ¨¹ber die jeweiligen Webseiten direkt um eine Mitgliedschaft bewerben. Zudem ist ein Antrag auf MItgliedschaft auch online ¨¹ber spezielle Relocation Services f¨¹r internationale Studierende m?glich. Eine kurze Internetrecherche sollte 360Ö±²¥°É zu einem geeigneten Anbieter f¨¹hren.

Studienstart nach dem 30 Lebensjahr
Studierende, die bei Studienbeginn bereits ¨¹ber 30 Jahre alt sind, werden leider nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Es ist lediglich die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung m?glich. Es muss jedoch auch f¨¹r Studenbeginner ¨¹30 von einer gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Meldung des Versichertenstatus an die Hochschule erfolgen. Bitte beachten 360Ö±²¥°É die untenstehenden Hinweise bez¨¹gliche "Ausnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht". 

Fortf¨¹hrung des Studiums nach dem 30 Lebensjahr
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres sind 360Ö±²¥°É verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern und zahlen als Student einen erm??igten Mitgliedsbeitrag. Ab dem 30 Lebensjahr ist eine Versicherung zum Studierendenbeitrag leider nicht mehr m?glich. Die gesetzliche Versicherung kann jedoch freiwillig mit einem h?heren Beitrag weitergef¨¹hrt werden. Wenn 360Ö±²¥°É kein Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben m?chten, m¨¹ssen 360Ö±²¥°É die ?nderung Ihres Status bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beanragen. Die gesetzlichen Krankenversicherung meldet Ihren neuen Status dann auf elektronischem Weg an die Hochschule. Auch wenn 360Ö±²¥°É ab dem 30 Lebensjahr nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen und sich frei f¨¹r eine Krankenversicherung entscheiden k?nnen, empfehlen wir Ihnen dringend eine private Krankenversicherung mit einem Versicherungsschutz abzuschlie?en, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen orientiert. Zudem sollten 360Ö±²¥°É beachten, dass f¨¹r die Erteilung und Verl?ngerung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel der Nachweis einer Krankenversicherung von dem Ausl?nderamt gefordert wird.

Ausnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht

Bei dem Vorliegen einer ausreichenden privaten Krankenversicherung, der europ?ischen Krankenversichertenkarte (EHIC) oder dem Bestehen eines Sozialversicherungsabkommens zwischen ihrem Herkunftsland und der Bundesrepublik Deutschland m¨¹ssen 360Ö±²¥°É sich nicht gesetzlich versichern. Es muss jedoch trotzdem von einer gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Meldung an die Hochschule bez¨¹glich Ihres Versichertenstatus erfolgen. Hierzu muss die gesetzliche Krankenversicherung pr¨¹fen, ob 360Ö±²¥°É der Versicherungspflicht unterliegen oder ob Ihr Versicherungsschutz ausreichend ist. Bei der Beantragung m¨¹ssen 360Ö±²¥°É in der Regel ein Ausweisdokument und einen entsprechenden Nachweis ihres alternativen Versicherungsschutzes vorlegen (privater Versicherungsvertrag, EHIC, Formblatt des jeweiligen Sozialversicherungsabkommens). Die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung ¨¹berpr¨¹ft dann, ob eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht m?glich ist. 
Wenn der Versicherungsschutz ausreichend ist oder 360Ö±²¥°É nicht der Versicherungspflicht unterliegen, erfolgt eine entsprechende elektronische Meldung an die Hochschule. Bitte lassen 360Ö±²¥°É sich von der gesetzlichen Krankenversicherung eine Meldebest?tigung ausstellen und reichen diese w?hrend der Immatrikulation bei der Universit?t ein. Eine einfache Best?tigung der Versicherung per E-Mail ist bereits ausreichend. F¨¹r eine z¨¹gige Bearbeitung Ihres Antrages auf Einschreibung ist es f¨¹r die Universit?t wichtig zu wissen, ob 360Ö±²¥°É diesen Prozess bereits initiert haben.
Die Vorlage weiterer Dokumente ( z.B. des Versicherungsvertrages) ist bei der Einschreibung an der Universit?t nicht notwendig, da die Pr¨¹fung der jeweiligen Versicherung in der Zust?ndigkeit der gesetzlichen Krankenkassen liegt.

Informationen zur Wahl einer privaten Krankenversicherung
Es gibt viele Versicherungen und Relocation Services auf dem Markt, die Produkte f¨¹r internationale Studierende und Sprachsch¨¹ler anbieten. Mit einer kleinen Internetrecherche sollten 360Ö±²¥°É schnell einen entsprechenden Anbieter finden k?nnen. Es wird grunds?tzlich nicht empfohlen, das g¨¹nstigste Angebot zu w?hlen. Wenn 360Ö±²¥°É eine Deckung haben wollen, die zumindest ann?hernd der Deckung einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, sollten 360Ö±²¥°É auf jeden Fall eine Pr?mienoption w?hlen, die in der Regel etwa 60-80 Euro pro Monat kostet. Bei der Wahl sollten 360Ö±²¥°É beachten, dass viele Versicherungsvertr?ge Leistungen f¨¹r Erkrankungen ausschlie?en, die bereits vor der Einreise nach Deutschland vorhanden waren. Zudem ist die maximale Versicherungslaufzeit zumeist beschr?nkt, was dazu f¨¹hren kann, dass 360Ö±²¥°É sich um eine neue Versicherung bem¨¹hen m¨¹ssen, wenn 360Ö±²¥°É bis dahin Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben sollten. Ihnen bleibt in so einem Fall lediglich noch die M?glichkeit sich um die Aufnahme in einer regul?ren privaten Krankenversicherung, die auch unter bestimmten Voraussetzungen von Deutschen als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung gew?hlt werden kann, zu bewerben. Es besteht in einer privaten Krankenversicherung kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft. Insbesondere bei dem Vorliegen von Vorerkrankungen besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Aufnahme verweigert wird. Wenn 360Ö±²¥°É sich f¨¹r eine private Krankenversicherung entscheiden, m¨¹ssen 360Ö±²¥°É den Versicherungsvertrag einer gesetzlichen Krankenkasse zur Pr¨¹fung vorlegen. Bei einem ausreichenden privaten Versicherungsschutz k?nnen 360Ö±²¥°É sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Bitte beachten 360Ö±²¥°É, dass 360Ö±²¥°É dann f¨¹r den Zeitraum ihres Studiums nicht mehr zur¨¹ck in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln k?nnen!

Wechsel der Krankenversicherung
Zu Beginn Ihres Studiums m¨¹ssen 360Ö±²¥°É sich f¨¹r eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Zwischen diesen beiden Systemen ist nur in wenigen Ausnahmef?llen (z.B. bei Heirat etc.) ein Wechsel ein Wechsel w?hrend das Studiums m?glich. Wenn 360Ö±²¥°É sich f¨¹r eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, k?nnen 360Ö±²¥°É w?hrend des Studiums nur zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung wechseln. Die einzige M?glichkeit f¨¹r einen Austritt bietet sich nach der Vollendung des 30 Lebensjahres. Bei der Entscheidung f¨¹r eine private Krankenkasse besteht im Regelfall keine M?glichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Die Mitgliedschaft in eine gesetzliche Krankenversicherung ist erst wieder nach dem Ende des Studiums m?glich.
 

Studierende unterliegen weiterhin der Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, haben aber, wenn sie ihr Studium aufgrund der Corona-Pandemie von ihrem Heimatland aus begonnen haben, gute Chancen, den Krankenversicherungsbeitrag f¨¹r diesen Zeitraum erstattet zu bekommen. Wir m?chte Ihnen somit dringend empfehlen nach Ihrer Einreise in Deutschland einen Erstattungsantrag bei Ihrer Krankenversicherung zu stellen.

Bitte beachten 360Ö±²¥°É aber, dass die Entscheidung ¨¹ber den Erlass der Geb¨¹hren letztlich von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse abh?ngt. Es handelt sich zudem immer um eine Einzelfallentscheidung! Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden 360Ö±²¥°É sich bitte direkt an Ihre Versicherung. 

Wenn 360Ö±²¥°É nach einem studienvorbereitenden Deutschkurs mit einem Fachstudium beginnen m?chten, haben 360Ö±²¥°É die Chance in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Wenn 360Ö±²¥°É den Antrag nicht vor dem Beginn des Studiums stellen, k?nnen 360Ö±²¥°É w?hrend ihres Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Es gibt keine 2. Chance! Wir empfehlen Ihnen sich diesbez¨¹glich von einer gesetzlichen Krankenversicherung beraten zu lassen. Falls 360Ö±²¥°É sich f¨¹r ein private Krankenversicherung entscheiden, m¨¹ssen 360Ö±²¥°É bei der Einschreibung die "Befreiungsbescheinigung von der Krankenversicherungspflicht" einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Diese weist der Universit?t nach, dass der private Krankenversicherungsschutz f¨¹r die Einschreibung an der Universit?t entsprechend den Vorgaben des Sozialgesetzbuches V ausreichend ist. 

An der Universit?t Paderborn zahlen 360Ö±²¥°É keine Studiengeb¨¹hren! Die Universit?t Paderborn ist (wie fast alle Hochschulen in Deutschland) eine ?ffentliche Hochschule. Der Semesterbeitrag von etwa 310 Euro beinhaltet unter anderem ein Ticket f¨¹r den ?ffentlichen Nahverkehr. D.h. 360Ö±²¥°É benutzen Busse und Bahnen in ganz Nordrhein-Westfalen kostenlos! Zur G¨¹ltigkeit des Semestertickets siehe hier. Dar¨¹ber hinaus erhalten 360Ö±²¥°É mit Ihrem Studierendenausweis viele Verg¨¹nstigungen z.B. bei Er?ffung eins Bankkontos, bei Mobilfunkvertr?gen oder auch im Kino oder Theater. Das verg¨¹nstigte Essen in unserer Mensa kostet f¨¹r Studierende ab 1,70 Euro pro Mahlzeit. 

Die folgenden Informationen sollen Ihnen eine ungef?hre Vorstellung davon geben, was das Leben und Studieren in Paderborn kostet.

Die durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten f¨¹r Studierende bewegen sich etwa in folgendem Rahmen:

Miete

400€

Krankenversicherung

ca. 140€

Essen

350€

Freizeit

min. 150€

Semesterbeitrag

ca. 300€ pro Semester (50€ /Monat)

Verschiedenes

ca.120€

Summe

ca. 1210€

Sorgen 360Ö±²¥°É bitte daf¨¹r, dass 360Ö±²¥°É bei Ihrer Ankunft in Paderborn ausreichend Bargeld zur Verf¨¹gung haben, um finanzielle Engp?sse zu vermeiden. In den ersten Wochen werden 360Ö±²¥°É die erste Miete (etwa 400€) und eine Kaution bezahlen m¨¹ssen (normalerweise 1-2 Monatsmieten). Hinzu kommen die Kosten f¨¹r das Semesterticket (ca. 300€), evtl. die Deutschkursgeb¨¹hren (DSH-Kurs: 500€ pro Kursstufe) und ggf. die Beitr?ge f¨¹r die Krankenversicherung.

Wer in Deutschland einen Schaden verursacht ist zum Schadensersatz verpflichtet! Bedenken 360Ö±²¥°É, dass die Schadenssummen h?her ausfallen k?nnten als in ihrem Heimatland. Bitte ¨¹berpr¨¹fen 360Ö±²¥°É ihren Versicherungsschutz im Falle eines Schadens in Deutschland! Die Kosten f¨¹r eine Haftpflichtversicherung beginnen in Deutschland f¨¹r eine Einzelperson bei etwa 25 Euro im Jahr.

Informationen ¨¹ber Stipendien erhalten 360Ö±²¥°É bei der Deutschen Botschaft, in Abteilungen des Goethe-Instituts und beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Der DAAD bietet eine Vielzahl von Stipendienprogrammen f¨¹r Austauschstudierende und Wissenschaftler aller L?nder an; f¨¹r das grundst?ndige Studium (Bachelorstudieng?nge) gibt es aber dort keine Stipendienm?glichkeit.

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Kennedyallee 50 
D - 53275 Bonn

Sofern 360Ö±²¥°É f¨¹r eine Stipendiumsbewerbung eine informelle Best?tigung ben?tigen, dass 360Ö±²¥°É die Zulassungsvoraussetzungen f¨¹r den gew¨¹nschten Masterstudiengang erf¨¹llen, bitten wir 360Ö±²¥°É, rechtzeitig mit uns in Kontakt zu treten. Die Bearbeitungsdauer betr?gt ca. 4 Wochen. F¨¹r die Bearbeitung ben?tigen wir Ihre Studienabschlussurkunde und eine detaillierte F?cher- und Noten¨¹bersicht.