Rech­te und Auf­ga­ben

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird in Betrieben mit mindestens 5 Arbeitnehmern unter 18 Jahren und Azubis, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gew?hlt. Die JAV wird in allen Belangen der genannten Jugendlichen und Auszubildenden einbezogen.

Die Aufgaben der JAV sind im Wesentlichen:

  • Kl?rung von Fragen bezüglich der Ausbildung bei der Dienststelle und Personalrat

  • Dafür Sorge zu tragen, dass geltende Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifvertr?ge und Dienstvereinbarungen eingehalten werden.

  • Entgegennahme von Anregungen, Ideen und Verbesserungsvorschl?gen.

  • Planung und Durchführung von Auszubildendenversammlungen.
  • Regelm??ige Teilnahme an Personalratsitzungen und Vierteljahresgespr?chen. Versuch bei der Dienststelle eine ?bernahme aller Azubis nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung zu erwirken.
  • Integration ausl?ndischer Auszubildender

 

Rechte der Jugend- und Auszubildenden Vertretung

  • Teilnahme an Betriebs- bzw. Personalratssitzungen

  • Teilnahme an Besprechungen zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber

  • Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen

  • Abhalten von Sprechstunden

  • Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers

  • Freistellungen