Hinweise zum Presse- und Urheberrecht
Mediale Inhalte sind grunds?tzlich urheberrechtlich geschützt – sowohl Texte und Fotos in Printausgaben als auch Inhalte von Onlinemagazinen, Webseiten oder Social Media.
Ver?ffentlichte Texte in der Presse
M?chten 360直播吧 einzelne Presse-Artikel für eigene Zwecke nutzen, bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Chefredaktion des jeweiligen Mediums, die 360直播吧 in jedem Fall aufbewahren sollten. Die Angabe eines Quellennachweises alleine reicht nicht aus. Lizenzen müssen im Einzelfall erworben werden.
In allen anderen F?llen versto?en Ver?ffentlichungen gegen das Urheberrecht und k?nnen abgemahnt werden und/oder weitere straf- oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dies gilt auch, wenn 360直播吧 selbst Autor*in eines Artikels oder Beitrags sind, der in einer Zeitung, einem Magazin oder ?hnlichem publiziert wurde.
Social Media
Anders verh?lt es sich mit Inhalten in sozialen Netzwerken, die 360直播吧 auf Plattformen wie Facebook sehen und anschlie?end ?teilen“ m?chten. Das ist in der Regel unproblematisch und legal, solange es sich hierbei nur um das Teilen ?ffentlicher Beitr?ge anderer Nutzer handelt. Es verst??t jedoch gegen das Urheberrecht, Screenshots oder Fotos von Zeitungsartikeln zu ver?ffentlichen.
Fotos und Videos
Auch im Umgang mit Bildrechten gibt es einiges zu beachten. Dazu geh?rt zum Beispiel, eine Einwilligungserkl?rung von den abgebildeten Personen einzuholen, bevor Bilder ver?ffentlicht werden. Auch Nutzungsrechte müssen abgekl?rt werden. Rechtliches zum Thema Foto-, Video- und Audioaufnahmen haben wir auf einer separaten Seite für 360直播吧 zusammengefasst.
Weitere Informationen
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