Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

  • Ma?nahmen, die der Dienststelle oder ihren Angeh?rigen dienen, zu beantragen
  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Besch?ftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifvertr?ge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden;
  • sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Besch?ftigten einzusetzen,
  • auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten; die für den Arbeitsschutz zust?ndigen Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung gesundheitsf?rdernder Ma?nahmen und des Arbeitsschutzes einzusetzen,
  • Anregungen und Beschwerden von Besch?ftigten entgegenzunehmen und durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle - an der Universit?t Paderborn der Kanzler - auf ihre Erledigung hinzuwirken.
  • die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Besch?ftigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere ?lterer Personen, zu f?rdern
  • Ma?nahmen zur beruflichen F?rderung schwerbehinderter Besch?ftigter zu beantragen,
  • die Eingliederung ausl?ndischer Besch?ftigter in die Dienststelle und das Verst?ndnis zwischen ihnen und den deutschen Besch?ftigten zu f?rdern,
  • mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur F?rderung der Belange der von ihr vertretenen Besch?ftigten eng zusammenzuarbeiten,
  • die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern zu f?rdern
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